Förderkriterien
Das Oldesloer Spendenparlament wird folgende Initiativen und Projekte in Bad Oldesloe unterstützen, die
- von Armut, Isolation und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen helfen;
- zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beitragen;
- Bildung und Ausbildung junger Menschen fördern oder
- auf andere Weise die Lebensbedingungen in unserer Stadt spürbar verbessern
Steuerbegünstigte Körperschaften werden Anträge auf finanzielle Förderung durch das Spendenparlament stellen können.
Die Finanzkommission wird die Anträge auf satzungsgemäße Zuwendungsmöglichkeiten aus Fördermitteln prüfen und erstellt daraufhin Vorschläge zur Mittelvergabe für die Entscheidungen im Plenum des Spendenparlaments. Fachexperten können beratend eingesetzt werden, um bestmögliche Entscheidungen zu erzielen.
Einzelpersonen sowie Personengruppen und andere Organisationen, die über keine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit verfügen oder die außerhalb von Bad Oldesloe und Randgebiet aktiv sind, sind nicht antragsberechtigt.
Finanzielle Hilfen durch das Spendenparlament werden in der Regel einmalig (d. h. möglichst zur Anschubfinanzierung) gewährt. Dauerfinanzierungen sind deshalb nicht möglich.